Vertragsnaturschutz

Weite Bereiche der Kulturlandschaft im Landkreis Karlsruhe sind durch arten- und blütenreiche Wiesen geprägt. Viele davon sind „Magere Flachland-Mähwiesen“, die als Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie einem besonderen Schutz unterliegen (sog. FFH-Mähwiesen). Da diese und viele andere Wiesen nur durch eine extensive Bewirtschaftung erhalten werden können, setzt der LEV das Instrument des Vertragsnaturschutzes ein: Landwirte können sich freiwillig zur extensiven Bewirtschaftung verpflichten und erhalten dafür einen Ausgleich für die Ertragsminderung im Vergleich zu einer möglichen intensiven Bewirtschaftung der Fläche. Die Verträge, die in der Regel mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden, sichern damit den Erhalt der arten- und blütenreichen Wiesen.