Der LEV berät Landwirte, Vereine und Kommunen bei Fragen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft, wie Heckenpflege, sowie zum Arten- und Biotopschutz. Auch die Gewässerunterhaltung, Problempflanzen wie z.B. Wasserkreuzkraut, Neophytenbekämpfung, Blumenwiesen-/ Blumenackeransaaten und Öko-Maßnahmen deckt der LEV ab. Sie haben eine Idee? Dann rufen Sie uns gerne an!
Die Beratung ist kostenlos und nicht bindend. Hierzu zählt auch die Abstimmung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen mit allen relevanten Stellen und Akteuren. Einbindung, Beteiligung und Zusammenarbeit fördern die breite Akzeptanz und damit den Erfolg der Maßnahmen.
Der LEV informiert hauptsächlich über die Lanschaftspflegerichtlinie (LPR) Teile A und B. Die Teile C-D der LPR werden über das Regierungspräsidium verwaltet. Fragen zu Fördermöglichkeiten über die LPR können jederzeit bei uns gestellt werden. Bitte suchen Sie dazu die Flurstücksnummern Ihrer Flächen heraus.